Wenn auf einer Rechnung 0% MwSt. ausgewiesen wird, obwohl du eine Mehrwertsteuerpflicht erwartest, liegt das in der Regel daran, dass es sich um einen steuerlichen Sonderfall handelt, wie eine Ausfuhrlieferung oder eine innergemeinschaftliche B2B-Lieferung.
Prüfung der häufigsten Gründe
Das System prüft die Auftragsdaten und wendet die korrekten Steuersätze an. Auch wenn du denkst, primär B2C zu verkaufen, können folgende Fälle zu 0% MwSt. führen:
- Ausfuhrlieferung (Drittland): Die Lieferung geht an eine Adresse außerhalb des EU-Steuergebiets. Ein typisches Beispiel hierfür sind Lieferungen auf die Kanarischen Inseln. Diese werden korrekt als steuerfreie Ausfuhrlieferungen behandelt.
- Innergemeinschaftliche B2B-Lieferung: Der Auftrag wird an einen Geschäftskunden (B2B) in einem anderen EU-Land geliefert. Wenn im Auftrag eine gültige USt-IdNr. (VAT ID) des Kunden hinterlegt ist, wird die Rechnung korrekterweise als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (0% MwSt.) behandelt.
Was du tun solltest
Prüfe im betroffenen Auftrag die genaue Lieferadresse (Land, Region) und ob beim Kunden eine USt-IdNr. hinterlegt ist. In den meisten Fällen ist der Ausweis von 0% MwSt. für diese Konstellationen buchhalterisch korrekt.
Zugehörige Einstellungen
Die zentralen Einstellungen für das Steuerverhalten bei diesen Lieferarten findest du im System unter: Einrichtung » Mandant » [Dein Mandant] » Standort » Buchhaltung
Im Bereich Einstellungen für Umsatzsteuer kannst du die Netto- und Brutto-Einstellungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen aus der EU in ein Drittland vornehmen.
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