Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) verpflichtet Hersteller:innen und Händler:innen, die Produktsicherheit bestimmter Waren zu gewährleisten und spezifische Informationen bereitzustellen.
Notwendige Angaben gemäß GPSR
Zu den Informationen, die zur Einhaltung der GPSR-Vorgaben bereitgestellt werden müssen, gehören:
- Angaben zur Hersteller:in
- Informationen zur verantwortlichen Person innerhalb der EU (Dies gilt für Hersteller:innen, die keine Niederlassung in der EU haben).
Die GPSR-Verordnung stellt sicher, dass Produkte sicher und entsprechend den Verbraucherschutzanforderungen in den Markt gelangen.
In den nachfolgenden Schritten erfährst du, wie du diese Angaben in PlentyONE einstellst.
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